Ausreisetestpflicht für Tirol verlängert

Die seit 31. März für Nordtirol und seit 15. April auch für Osttirol geltende Ausreisetestpflicht wird verlängert. Damit gilt bis vorerst inklusive 5. Mai weiterhin eine Ausreisetestpflicht für das gesamte Bundesland Tirol.

Die epidemiologische Lage und das verstärkte Vorkommen von Virusmutationen, insbesondere der mutierten britischen Variante B.1.1.7/E484K, veranlassten die Behörden zu dieser Maßnahme, hieß es heute in einer Aussendung des Landes.