Krisentreffen zu EU-Schweiz-Abkommen: Keine Fortschritte

Die EU und die Schweiz bleiben im Streit über das geplante Rahmenabkommen zu ihren bilateralen Beziehungen auf Konfrontationskurs.

Nach Angaben der EU-Kommission machte der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin heute bei einem Treffen mit Kommissionschefin Ursula von der Leyen deutlich, dass sein Land das Abkommen in der ursprünglich ausgehandelten Fassung nicht unterzeichnen will. Zugleich betonte die Brüsseler Behörde, dass die von der Schweiz geforderte Herauslösung von drei Themen für die EU nicht akzeptabel sei.

Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bisher nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll unter anderem den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU ist dabei vor allem wichtig, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil des Abkommens sind.

Bei den drei Themen, die die Schweiz nun aus dem Abkommen ausklammern will, geht es um Regeln zum Lohnschutz sowie um Staatsbeihilfen und die Freizügigkeit. So will die Schweiz unter anderem eine Regelung nicht ändern, die ausländische Dienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden und eine Kaution zu hinterlegen.

Zudem möchte das Land verhindern, dass neue Regeln den Anspruch von in der Schweiz lebenden EU-Bürgern auf Sozialleistungen stärken und zum Beispiel Kantone bei der Vergabe von Staatsgarantien eingeschränkt werden.