Bayern stellt Geimpfte mit negativ Getesteten gleich

Vollständig Geimpfte werden in Bayern ab heute negativ auf das Coronavirus Getesteten gleichgestellt. Das hat das Kabinett heute in München beschlossen. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet das, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen CoV-Test vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen wie Schwimmbädern sind aber nicht vorgesehen.

Wer zweimal geimpft sei und „nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Grundrechte müssten so schnell es geht zurückgegeben werden. Söder betonte dabei, dass das auch ausdrücklich die Meinung des Robert-Koch-Institutes sei.

Noch keine Beschluss für deutschlandweite Regelung

Beim Impfgipfel von Bund und Ländern tags zuvor hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Coronavirus-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, sodass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte.

Die Möglichkeit für die bayrische Sonderregelung ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes ausdrücklich vorgesehen. In Paragraf 77 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es, dass die Länder bis zum Erlass einer Rechtsverordnung Ausnahmen in Eigenregie umsetzen dürfen.