Terrorinhalte in einer Stunde löschen: Neue Regelung steht

Das EU-Parlament hat endgültig den Weg für deutlich verschärfte Regeln für Internetplattformen beim Umgang mit gefährlichen Inhalten freigemacht. Da keine Änderungsanträge vorlagen, galt die entsprechende Einigung mit den Mitgliedsstaaten vom Dezember nach einer letzten Debatte im Brüsseler Parlamentsplenum gestern Abend als angenommen. Anbieter digitaler Dienste müssen „terroristische Inhalte“ künftig nach einer entsprechenden behördlichen Weisung innerhalb einer Stunde entfernen.

Die EU-Kommission hatte diesen Gesetzesvorschlag bereits 2018 eingebracht. Die Verhandlungen gestalteten sich jedoch schwierig. Internetfirmen und Onlineaktivisten äußerten die Befürchtung, das Instrument könne zur Beschneidung der Meinungsfreiheit missbraucht werden. Zudem fehlte es an Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten: Dass etwa eine Firma mit Sitz in Deutschland Inhalte auf Weisung einer rumänischen oder ungarischen Behörde löschen soll, sorgte für Bedenken.

Die Einigung vom Dezember sieht diese Möglichkeit nun explizit vor. Die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten seien befugt, Anordnungen an die Dienstanbieter zu erlassen, um Inhalte zu entfernen oder den Zugang in allen Mitgliedsstaaten zu sperren. Ausnahmen gelten etwa für Inhalte zu journalistischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken. Die Verordnung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten. Die Regeln gelten dann ein Jahr später.