Deutsches Klimagesetz in Teilen verfassungswidrig

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung. Kritik übte Deutschlands Verfassungsgericht daran, dass die CO2-Einsparungen und damit die Lasten ab 2031 deutlich steigen würden. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen. „Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“ Die gesetzlichen Regelungen für die Einsparungen ab 2031 reichten nicht aus.

Die Beschwerden gegen das Gesetz waren vor rund eineinhalb Jahren eingereicht worden. Geklagt hatten vor allem junge Menschen. Sie wurden von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch unterstützt. Zwar diene das Gesetz dem Schutz der Menschen, urteilten nun die Verfassungsrichter. „Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt“, hieß es im Urteil. Der Gesetzgeber muss nun das Gesetz bis Ende 2022 nachbessern.

„Epochal für Klimaschutz“

„Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, erklärten die Höchstrichter. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar, und von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen“. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.

Deutschlands Wirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, das Urteil sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“. Die Wirtschaft habe nun Planungssicherheit. Die Klägeranwälte sprachen von einem Meilenstein. Der Gerichtsentscheid bedeute auch, dass nun die Ziele vor 2030 verschärft werden müssten. Die Grünen sehen eine „Klatsche“ für die deutsche Regierung. Die Kläger sprachen von einem großen und unerwarteten Erfolg: „Wirksamer Klimaschutz muss jetzt umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät ist.“