Bahn: Höhere Gewalt bald kein Entschädigungsgrund mehr

Bahnreisende erhalten ab 2023 keine Entschädigung mehr, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist. Das EU-Parlament bestätigte heute eine entsprechende Einigung mit den Mitgliedsstaaten auf eine Reform der Fahrgastrechte.

Die Grünen hatten mit Unterstützung von Abgeordneten weiterer Fraktionen noch eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, welche die Einigung hätten kippen können – hatten damit aber keinen Erfolg.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Bahnunternehmen von ihrer Entschädigungspflicht für Verspätungen und Zugsausfälle „durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen“ entbunden werden. Auch bei Störungen wegen Gesundheitskrisen „wie beispielsweise Pandemien“ und Verspätungen „durch bestimmte Handlungen von Dritten“ müssen die Unternehmen nicht mehr zahlen.

Streiks des Bahnpersonals gelten hingegen nicht als Grund, ebenso wenig „normale jahreszeitlich bedingte Witterungsbedingungen wie Herbststürme“ und „regelmäßige Überflutungen“ etwa wegen der Schneeschmelze.

Unabhängig vom Anspruch auf Erstattung haben Bahnreisende allerdings auch bei Verspätungen und Zugsausfällen wegen höherer Gewalt Anspruch, umgeleitet zu werden, um möglichst schnell ans Ziel zu kommen.