Klage gegen türkisches Videoverbot bei Polizeieinsätzen

In der Türkei sorgt eine Anordnung der Polizeidirektion für scharfe Kritik, mit der Ton- und Bildaufnahmen von Sicherheitskräften bei Demonstrationen unterbunden werden sollen. Die Anwaltskammer in Ankara legte heute Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht ein. Die Polizei habe keine Befugnis für eine solche Anweisung und habe damit ihre Kompetenzen überschritten, hieß es darin. Die Anordnung müsse umgehend zurückgenommen werden.

Auch die Anwaltskammer in Diyarbakir reichte Klage ein. Die regierungskritische Anwaltsvereinigung CHD teilte mit, das Schreiben sei „zweifellos rechtswidrig“. Das Verhindern von Aufnahmen verstoße zudem gegen die Pressefreiheit.

Polizei argumentiert mit Persönlichkeitsrechten

In der vergangenen Woche war ein Rundschreiben der Polizeidirektion publik geworden, in der die Beamten angewiesen wurden, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen bei Demonstrationen zu unterbinden. Mit dem Fotografieren und Filmen von Polizisten werde gegen die Persönlichkeitsrechte von Polizisten, aber auch von Bürgern verstoßen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Die Anwaltskammer erklärte dazu, es sei rechtswidrig, Aufnahmen im Voraus zu verhindern, ohne dass klar sei, ob eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht vorliege. Jeder Bürger habe zudem das Recht, eine potenzielle Straftat im öffentlichen Raum als Beweis festzuhalten.

Innenminister Süleyman Soylu verteidigte die Anweisung. „Hier liegt weder ein Verstoß gegen die Verfassung noch gegen die Demokratie vor“, sagte er dem Sender CNN Türk. Kritik, dass die Maßnahme die Pressefreiheit einschränke, wies er zurück. „Die Presse hat die Freiheit, Aufnahmen zu machen“, sagte er. In Ankara und anderen Städten waren am Samstag Journalisten daran gehindert worden, Proteste zum 1. Mai zu filmen.