Impfpass als Eintrittsberechtigung

Wenn – wie geplant – am 19. Mai die Gastronomie, die Hotellerie und kulturelle Einrichtungen wieder aufsperren, dient für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Covid-19 haben impfen lassen, ihr Impfpass aus Papier als „Eintrittsberechtigung“. Das hat das Gesundheitsministerium heute bekräftigt.

Auf dem Dokument hat jedenfalls eine Erstimpfung vermerkt zu sein, die mindestens 21 Tage zurück liegen muss. Welchen Impfstoff man zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten hat, spielt dabei keine Rolle.

Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass („Grüner Pass“) verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Voraussetzung dafür ist die Bürgerkarte bzw. eine Handysignatur, anmelden kann man sich dafür über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur mehr das Handy herzeigen, um Einlass in Lokale gewährt zu bekommen.

Vertreter der älteren Generation, die nicht digitalaffin sind, oder Personen, die keine „Handylösung“ wünschen, können sich – jedenfalls in einer Übergangsphase – das PDF-File mit dem QR-Code auch ausdrucken und das Papier als „analoges Eintrittsticket“ verwenden.