AI fordert Verbot von Gesichtserkennungstechnologie

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) fordert das Verbot von Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung in Österreich.

Diese sei ein „massiver Eingriff in das Recht auf Privatsphäre“ und berge das hohe Risiko, bereits marginalisierte Gruppen zu diskriminieren. Der Einsatz könne Menschen von der Teilnahme an Demonstrationen abschrecken und bedrohe daher das Recht auf Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, warnt Amnesty.

„Dein Gesicht gehört dir“

„Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ist gefährlich und birgt mehr Gefahren, als ihr Nutzen für die Sicherheit der Menschen rechtfertigen kann“, warnt die Organisation und startet heute die neue Kampagne „Dein Gesicht gehört dir: Stoppt Gesichtserkennung in Österreich“. „Gesichtserkennung bedroht unsere Rechte in einem Maß, das ihr Nutzen nicht aufwiegen kann“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von AI Österreich.

„Gesichtserkennungstechnologie kann das Recht auf friedlichen Protest und freie Meinungsäußerung bedrohen und sich auch diskriminierend auswirken. Ihr Einsatz ist nicht mit unseren Menschenrechten vereinbar und muss daher verboten werden“, so Schlack.

AI warnt vor einer schrittweisen Ausweitung des Einsatzes, die im schlimmsten Fall zur Massenüberwachung führen kann, und fordert ein weltweites Verbot. Gesichtserkennungstechnologie zu Identifizierungszwecken solle weder eingesetzt, entwickelt, produziert noch verkauft und exportiert werden dürfen.

Seit August im Einsatz

Nach einer einjährigen Testphase ist seit August 2020 Gesichtserkennung zur Strafverfolgung im Regelbetrieb. Das Innenministerium veröffentlichte erst nach parlamentarischen Anfragen Informationen über den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware in Österreich.

Sie wird laut Innenministerium derzeit vom Bundeskriminalamt zur Ermittlung von vorsätzlich begangenen, gerichtlich strafbaren Handlungen eingesetzt – unabhängig von der Strafhöhe eines Delikts.

Mit Hilfe der Software sollen Bilder eines Gesichts, zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden („Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz“) abgeglichen werden. Diese umfasst derzeit etwa 600.000 Personen.