Glyphosatteilverbot im NR-Agrarausschuss

Das Teilverbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in Österreich, der Anfang März von der türkis-grünen Koalition im Parlament eingebrachte Antrag, steht heute auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.

Der Antrag sieht vor, dass Glyphosat bei sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheitseinrichtungen nicht mehr eingesetzt werden darf.

Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. „Im Einklang mit geltendem EU-Recht wollen wir das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in jenen Fällen einschränken, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden“, sagte dazu ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

In Baumärkten wird bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens das Herbizid nicht mehr zu finden sein, da es nicht mehr an nicht berufliche Käufer abgegeben werden darf. „Außerdem schützen wir besonders sensible Personengruppen wie Kinder, ältere oder erkrankte Personen durch das Anwendungsverbot auf zahlreichen öffentlichen Flächen sowie in Gesundheits-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“, sagte Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen.