Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)
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Digital und analog

Weitere Details zu „Grünem Pass“

Die Regierung hat am Dienstag weitere Details für den „Grünen Pass“ präsentiert. Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt. In Österreich soll der „Grüne Pass“ etwa über den Eintritt etwa in die Gastronomie entscheiden. Auch das Reisen soll künftig damit geregelt werden – das bleibt allerdings wohl ein Fleckerlteppich.

International wird technisch ab dem Sommer zwar überall das gleiche System angewendet, jedoch entscheidet jeder Staat selbstständig, wen er unter welchen Bedingungen ins Land lässt. Im Klartext bedeutet das, dass zwar der „Grüne Pass“ via QR-Code ab Juli überall gelesen werden kann, es jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt werden dürfte, wie lange man für die Einreise beispielsweise geimpft sein muss, wie lange ein PCR-Test gültig ist oder wie lange man genesen sein muss.

Fix ist auch hierzulande noch nicht alles. So gibt es laut Mückstein Diskussionsbedarf, ob bisher nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassene Impfstoffe – beispielsweise die chinesischen wie Sinopharm und der russische „Sputnik V“ – akzeptiert werden. Dass auch Antikörpertests alleine anerkannt werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten meinten, dass es „sehr heikel“ sei, hier einen Grenzwert festzulegen, sagte Mückstein bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
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Mückstein und Köstinger gaben weitere Details zum „Grünen Pass“ bekannt

Start ab 19. Mai – ohne großen Änderungen

Der „Grüne Pass“ wird hierzulande – wie schon bekannt – in drei Phasen eingeführt. Die erste davon startet mit den großen Öffnungsschritten am 19. Mai und ist denkbar unspektakulär. In dieser gilt als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie und Veranstaltungen einfach der schon bekannte Testnachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat.

Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden. Als genesen gilt, wer die Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überwunden hat. Bei der Impfung ist drei Wochen nach der ersten Dosis der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für „vertretbar“.

Wer sich keinen zweiten Stich abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

Digitale Anwendung ab 4. Juni

Mit 4. Juni wird laut Köstinger die zweite Phase des „Grünen Passes“ eingeläutet – nämlich die der digitalen Anwendung auf nationaler Ebene. Dafür wird es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen.

„Grüner Pass“ soll CoV-Status anzeigen

Mit dem von der Bundesregierung forcierten „Grünen Passes“ will diese den Österreichern genommene Freiheiten zurückgeben. Der Pass soll den CoV-Status anzeigen: negativ getestet, genesen oder geimpft. EU-weit unterschiedliche Herangehensweisen und Ausformungen könnten vor allem im Tourismus für Schwierigkeiten sorgen.

Das digitale Zertifikat kann unter Gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind. Der Kontrollor, z. B. der Friseur kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, aber keine genaueren Umstände, warum. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können.

Auch ein Nachweis über die E-Card wird möglich sein. Die prüfende Stelle – also z. B. der Wirt – benötigt in Sachen E-Card eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details. Allerdings gelten eben auch ausgedruckte Nachweise, um die neuen Freiheiten zu nutzen.

Andere Länder, andere Regeln

Finalisiert wird der „Grüne Pass“ dann im Juli, passend zur Reisesaison. Dabei wird die digitale Lösung dann in der EU und vermutlich auch im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Das heißt, es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach dem zweiten Stich bei der Impfung ermöglichen.

Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis zehn Jahre auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen.

Jugendlichen ab zehn wird fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart bleiben, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird.