Auskunftsperson Thomas V. beim Ibiza Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz
„Ibiza“-U-Ausschuss

Novomatic-Manager erklärt Spendenregeln

Der für die Einhaltung von Gesetzen zuständige Compliance-Manager des Glücksspielkonzerns Novomatic hat dem „Ibiza“-Ausschuss am Mittwoch Einblicke in die Spendenregeln gegeben. Demnach waren Spenden an Parteien ab 2016 bis Mitte 2017 gänzlich verboten. Auf Drängen einer deutschen Konzerntochter sei das Verbot in einer Konzernrichtlinie zurückgenommen worden. Doch sei die Konzernpolitik in puncto Spenden strenger als die Gesetze vieler Länder.

In der Erstbefragung durch Verfahrensanwalt Ronald Rohrer gab der Novomatic-Manager an, dass er keine Wahrnehmung zur Aussage des ehemaligen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache, „Novomatic zahlt alle“, habe. Novomatic zahle nicht, wenn es keine Gegenleistung gebe, sagte der Manager, mit Verweis darauf, dass Strache seine Aussage im „Ibiza-Video“ auch per eidesstattlicher Erklärung widerrufen habe.

Der geladene Novomatic-Manager führte dann breit den Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring aus – für Letzteres gebe es eine Gegenleistung, das könne auch ein Logo auf einer Einladung sein. Novomatic sponsore 300 bis 400 Vereine und spende an Institutionen wie SOS Kinderdorf oder den Wiener Tierschutzverein, dafür gebe es dann keine Gegenleistung, aber für beides gebe es eine interne Richtlinie.

Wortgefecht zum Start

Die Befragung durch SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer begann umgehend mit einer Geschäftsordnungsdebatte, nachdem Krainer bei der Auskunftsperson nachfragte, wann er denn beim „Pechspielkonzern“ angefangen habe – ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger warf Krainer eine unterstellende Frage vor, es folgte ein kurzes Wortgefecht zwischen SPÖ und ÖVP.

Kai Jan Krainer (SPÖ), U-Ausschuss
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Krainer wollte anstatt von „Glücksspielkonzernen“ lieber von „Pechspielkonzernen“ reden

Die Auskunftsperson erzählte dann weiter über die strengen Vorgaben im Konzern für Spenden an Parteien. Die erste Version der internen Richtlinie sah noch ein generelles Spendenverbot an politische Parteien vor, sie sei aber nicht praktikabel gewesen und dann im Licht gesetzlicher Vorgaben auf Wunsch der Tochterkonzerne, genauer aus Deutschland, überarbeitet worden.

Parteispenden grundsätzlich erlaubt

Nun dürften Spenden etwa nicht in zeitlicher Nähe etwa zu Wahlen gemacht werden – sie sind aber grundsätzlich erlaubt. Diese Richtlinie ist seit dem 1. August 2017 in Kraft. Er selbst habe keine Meldung und keine Wahrnehmung zu einer Spende an eine politische Partei in Österreich erhalten, so die Auskunftsperson.

Jede Spende muss an die Compliance-Abteilung gemeldet werden, ab 2.500 Euro braucht es auch einen Vorstandsbeschluss und Beurteilung durch ein Compliance-Komitee. Eine Genehmigung sei nicht oft vorgekommen, gab der Novomatic-Manager an. Das Sponsoring für das Alois-Mock-Institut, dessen Präsident Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist, werde wohl als genehmigungspflichtig „aufgepoppt“ sein, eine Prüfung habe das gegeben.

Neumann-SMS an Blümel: „Nicht gekannt“

Gefragt nach einer SMS von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann an den nunmehrigen Finanzminister Gernot Blümel Mitte Juli 2017 („Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben!“) sagte die Auskunftsperson, er könne sich nicht erinnern, aufgefordert worden zu sein, in der Verbindung etwas zu suchen.

Er habe diese Kommunikation nicht gekannt. Und in die Steuerthematik in Italien („Problem in Italien“) sei er nicht eingebunden gewesen. Die einzige Erinnerung, die er dazu habe, sei die Hausdurchsuchung heuer im Februar. Ob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dabei etwas gefunden habe, wisse er nicht, „wenn, dann steht das im Ermittlungsakt“. Ob Neumann Kontakt mit Regierungsmitgliedern gehabt habe, konnte die Auskunftsperson „nicht hundertprozentig ausschließen“.

Sponsoring auch bei Warnung möglich

Generell sehe er es in seiner Verantwortung, auf mögliche problematische Sponsorings und entsprechende besondere Sorgfaltspflicht hinzuweisen, erfolgen könnten derartige Sponsorings nach entsprechender Genehmigung durch den Vorstand trotzdem. Das erfolge aber nicht durch ihn, er mache auch die Verträge dazu nicht, so die Auskunftsperson weiter.

Auskunftsperson Thomas V. beim Ibiza Untersuchungsausschuss
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Der befragte Novomatic-Manager bei seiner Ankunft vor dem Ausschusslokal

Er habe bei einer Veranstaltung des niederösterreichischen Arbeiter- und Angestelltenbunds (NÖAAB) entsprechend darauf hingewiesen, dass es wegen Sobotka (er war damals Präsident und gilt nach den Novomatic-Regeln als politisch exponierte Person) besondere Sorgfaltspflicht brauche. Eine Frage bezüglich einer Unterstützung für das Kammerorchester Waidhofen an Ybbs (Niederösterreich), dessen Dirigent Sobotka ist, wurde nicht zugelassen.

Hanger, selbst aus Waidhofen an der Ybbs, erklärte dann, dass man in Niederösterreich sehr dankbar sei, dass die Novomatic etwa im Kulturbereich so viel sponsore. Sponsoring – mit Gegenleistung – sei das „Normalste auf der Welt“. Er bitte, „sehr vorsichtig“ mit diesem Thema umzugehen.

„Wir haben noch etwas Besseres vor“

Grünen-Mandatar David Stögmüller erfragte, ob jemand an den Novomatic-Manager herangetreten sei mit der Frage, ob man eine größere Spende an die ÖVP oder parteinahe Organisation bringen könne unter Umgehung des Rechnungshofs. Auch hinter dieser Frage steht ein Chat von Neumann – in diesem Fall mit einem Novomatic-Pressesprecher. Da hieß es: „Hahaha … Pierer verdoppelt ÖVP-Spenden.“ – Neumanns Antwort darauf: „Wir haben noch etwas besseres vor ;))“.

„Nein, das hat mich nie jemand gefragt“, sagte der Novomatic-Manager dazu. Und: Es habe ja nach Bekanntwerden all dessen eine interne Prüfung gegeben in der Novomatic und die habe ergeben, dass es keine verdeckt oder illegale Parteispenden gegeben habe. Was das „Bessere“ sein könnte, das die Novomatic 2017 vorhatte, konnte der Novomatic-Manager nicht angeben – er selbst habe jedenfalls nie an die ÖVP gespendet.

David Stögmüller (Die Grünen) und Nina Tomaselli (Die Grünen)
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Grünen-Mandatar Stögmüller im Gespräch mit Fraktionschefin Nina Tomaselli

Was bedeutet „parteinah“?

NEOS-Fraktionschefin Stephanie Krisper erfragte, was die Auskunftsperson unter „parteinah“ verstehe – sie legte damit den Fokus auf parteinahe Vereine. Der Begriff komme in der Richtlinie nicht vor, schilderte der Compliance-Manager. Wie er das im Zusammenhang mit dem FPÖ-nahen ISP (Institut für Sicherheitspolitik) sieht? Da habe man Parteinähe nicht hinterfragt, das sei aber ein Verein gewesen, in dem in der Person von Markus Tschank, ehemals FPÖ-Nationalratsabgeordneter, eine „politisch exponierte Person“ eine Organfunktion innegehabt habe.

Diesen Umstand habe die Compliance festgestellt und dem Vorstand mitgeteilt. Die Kooperation mit dem ISP sei dann vom Vorstand genehmigt worden. Dieses Feedback habe es gegeben und auf dieses Thema habe die Compliance hingewiesen, genau das sei ihre Aufgabe, schilderte der Novomatic-Manager. Die Kooperation wurde für drei Jahre vereinbart, es geht in Summe um 200.000 Euro.

ÖGB-Präsident und Ex-LIF-Politiker befragt

Vor dem Novomatic-Manager wurden ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und der ehemalige LIF-Politiker Zoltan A. befragt. A. war vom „Ibiza“-Anwalt Ramin M. als potenzieller Käufer des „Ibiza-Videos“ kontaktiert worden. A. hatte dem Ausschuss bereits zweimal abgesagt – bei Nichterscheinen hätte ihm eine Beugestrafe gedroht. Geladen wurde A. wie alle Auskunftspersonen des heutigen Tages auf Betreiben der ÖVP.

Als Einsatz im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezeichnete Katzian seine Kommunikation mit dem damaligen Generalsekretär und nunmehrigen ÖBAG-Alleinvorstand Thomas Schmid im „Ibiza“-Ausschuss. Dass Schmid ÖBAG-Chef werden sollte, sei ein „offenes Geheimnis“ gewesen, so Katzian.