Kroatien: Urteil für Adoptionen durch Gleichgeschlechtliche

In Kroatien hat ein Gerichtsurteil den Weg dafür geebnet, dass gleichgeschlechtliche Paare unter den gleichen Bedingungen Kinder adoptieren können wie Ehepaare aus Mann und Frau. Das Verwaltungsgericht in Zagreb befand die Klage zweier Männer für rechtens, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und nur deshalb mit ihrem Adoptionswunsch von den Behörden abgewiesen wurden.

Eine Zurücksetzung in Adoptionsverfahren dürfe nicht deshalb erfolgen, weil die Adoptionswilligen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zusammenleben, urteilten die Richter. Über das wegweisende Verdikt, das bereits Ende April erging, berichtete heute der Verein Regenbogenfamilie, der sich für die Familienrechte von LGBT-Menschen einsetzt. Die beiden Männer hatten ihre Klage vor fünf Jahren eingereicht.

Das Verwaltungsgericht habe sein Urteil korrekt und im Einklang mit der kroatischen Verfassung und internationalen Abkommen gesprochen, schrieb Daniel Martinovic, der Präsident von Regenbogenfamilie, in einer Mitteilung des Vereins. „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, nicht nur für Mladen und Ivo, sondern auch für all die anderen Paare, die eine Adoption erwägen und ihre Familie auf diese Weise erweitern wollen“, fügte er hinzu.