F: Gericht weist Klage wegen Agent Orange ab

Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen den deutschen Bayer-Konzern und andere internationale Chemieriesen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Entlaubungsmittel im Vietnam-Krieg abgewiesen. Das Gericht in Evry südlich von Paris erklärte heute die Klage einer 79-jährigen Französin vietnamesischer Herkunft für unzulässig.

Die Klägerin warf dem zu Bayer gehörenden US-Unternehmen Monsanto vor, das hochgiftige Entlaubungsmittel Agent Orange geliefert zu haben. Darauf führt sie unter anderem ihre unheilbare Krebserkrankung und den Tod einer Tochter zurück.

Das Gericht erklärte sich für den Fall nicht zuständig. Die Chemieunternehmen hätten im Vietnam-Krieg „auf Anweisung“ der US-Regierung gehandelt, die souverän über den Einsatz des Entlaubungsmittels entschieden habe. Die Konzerne könnten sich deshalb auf juridische Immunität berufen.