Verstärkte Kontrollen von Holzimporten angekündigt

Das Bundesamt für Wald (BFW) will heuer mehr Importe von Holz und Holzprodukten aus Nicht-EU-Staaten kontrollieren. 2020 wurden neun Großkontrollen durchgeführt, heuer sind mehr als 30 geplant. Ziel ist es, die Einfuhr von illegal geschlägertem Holz zu verhindern.

„Der Holzhandel hat immer ein Thema mit der Legalität des Holzes gehabt. Das Bewusstsein der Marktteilnehmer steigt aber“, sagte der Leiter des Bundesamtes für Wald, Peter Mayer, zur APA.

Verstöße gegen EU-Verordnung

Seit 2013 ist die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) in Kraft und soll das erstmalige Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem EU-Markt verhindern. Marktteilnehmer sind verpflichtet eine Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden. Außerdem müssen Händler Aufzeichnungen führen, um die Rückverfolgbarkeit zu garantieren.

Fünf Betriebe oder Waldbesitzer mit Sitz in Österreich haben 2020 in Bezug auf heimisches Holz oder Holzprodukte gegen die EUTR verstoßen, geht aus dem österreichischen EUTR-Bericht hervor. Das sind vier weniger als im Jahr zuvor. Insgesamt gab es 2020 19 laufende und abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit Holzimporten aus Bosnien, China, Myanmar, Serbien, der Ukraine.

Gesetz wird novelliert

Derzeit wird das Holzhandelsüberwachungsgesetz novelliert. Die Begutachtungsfrist ging bis Anfang Mai. Unter anderem sollen Bestimmungen des Holzhandelsüberwachungsgesetzes geändert werden, um einen effizienteren Gesetzesvollzug zu erreichen. Es soll eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Zollamt und dem Bundesamt für Wald sowie eine erhöhte Höchststrafdrohungen geben.

Die Wirtschaftskammer wünscht sich in der Stellungnahme zur Holzhandelsüberwachungsgesetz-Novelle eine „wesentlich offenere Kommunikation sowie Transparenz der Anforderungen für unsere Unternehmen“. Die Landwirtschaftskammer kritisiert den Plan, „Verfehlungen auf Ebene des Waldbesitzers mit bis zu 40.000 Euro bestrafen zu wollen“, als „völlig überzogen“.

Der Arbeiterkammer gehen die Strafbestimmungen hingegen „nicht weit genug“. Die Umweltschutzorganisation WWF fordert eine „grundlegende“ Überarbeitung der Novelle. Das Bundesamt für Wald kontrolliere „viel zu wenig“ und habe „zu wenige personelle Ressourcen“, so die WWF-Kritik.