EuGH: Stopp für Kohleförderung im polnischen Turow

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen sofortigen Förderstopp im polnischen Braunkohletagebau Turow angeordnet. Es sei „ausreichend wahrscheinlich“, dass der Ausbau des Tagebaus „negative Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel“ im benachbarten Tschechien habe, heißt es in einer heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung des EuGH.

Polen habe zudem nicht ausreichend nachweisen können, dass ein Förderstopp die Schließung des Kraftwerks sowie Stromausfälle nach sich ziehe, so die Begründung.

Energiekonzern will Abbau bis 2044

In Turow wird seit 1904 Kohle abgebaut. Der polnische Energiekonzern PGE, mehrheitlich im Staatsbesitz, will den Abbau bis 2044 verlängern. Dafür soll der Tagebau um fünf Quadratkilometer erweitert und auf bis zu 330 Meter vertieft werden.

Das polnische Umweltministerium hatte die Betriebserlaubnis im März 2020 um sechs Jahre verlängert. Die EU-Kommission kritisierte im Dezember, Polen habe die Umweltfolgen unterschätzt und seine Nachbarn falsch informiert.

Tschechien klagte

Tschechien beschloss im Februar zu klagen: Polen habe gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstoßen. Die Regierung in Prag reagierte erleichtert auf die einstweilige Anordnung. „Ein erster großer Sieg im Fall Turow“, schrieb der tschechische Umweltminister Richard Brabec bei Twitter.

Dagegen wies Polens Regierung den Beschluss zurück. „Deutschland macht eine neue Braunkohlegrube auf, und Polen soll von einem Tag auf den anderen eine schließen, weil der EuGH es so befiehlt“, schrieb Vizejustizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Polen solle um sein Recht gebracht werden, darüber zu entscheiden, was im Land geschehe.