Van der Bellen: Respekt für „Institutionen der Republik“

In der aufgeheizten Stimmung zwischen Regierungsparteien und Opposition rund um den „Ibiza“-U-Ausschuss meldet sich nun Bundespräsident Alexander Van der Bellen zu Wort: In einer auf Facebook ausgestrahlten Videobotschaft fordert Van der Bellen die Bevölkerung und insbesondere die Politikerinnen und Politiker auf, die Institutionen der Republik „ernst zu nehmen“. „Zollen Sie ihnen Respekt“, verlangte das Staatsoberhaupt.

„Die Arbeit der Institutionen unseres Rechtsstaates muss ungestört und in Ruhe verrichtet werden können. Wir müssen diese Institutionen ernst nehmen. Sie sind sozusagen das Immunsystem unseres Staates, und wir dürfen nicht dulden, dass dieses geschwächt wird“, betonte Van der Bellen.

Kritik an Umgang mit U-Ausschuss

„Zu versuchen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss lächerlich zu machen, ist entbehrlich. Das ist bloße Polemik und trägt nichts zur Klärung eines Sachverhaltes bei“, so Van der Bellen. „Einen Auftrag des Verfassungsgerichtshofes erst zu befolgen, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, ist entbehrlich. Jeder Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses künstlich zu erschweren, ist entbehrlich. Denn es würde zeigen, dass man diese Institutionen nicht ernst nimmt.“

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte zuletzt bestimmte Akten an den U-Ausschuss erst ans Parlament liefern lassen, nachdem das Höchstgericht mit Exekution gedroht hatte. Namentlich nannte der Präsident Blümel freilich nicht.

Unschuldsvermutung gilt „für alle“

Eine Mahnung hatte das Staatsoberhaupt aber auch für die Abgeordneten im U-Ausschuss parat: „Andererseits, auch jene, die im Untersuchungsausschuss ihr Fragerecht wahrnehmen, müssen ihre Funktion im Umgang mit dem Gegenüber und auch im Tonfall respektvoll wahrnehmen.“

Van der Bellen erinnerte daran, dass sich alle an die Gesetze zu halten haben, auch Politikerinnen und Politiker. „Aber: Genauso gilt auch die Unschuldsvermutung für uns alle. Auch für Politikerinnen und Politiker. Ein Mensch, der nicht verurteilt ist, hat als unschuldig zu gelten. Das ist ein fundamentales Menschenrecht, das auch ausdrücklich in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Und auch das haben wir alle ernst zu nehmen.“