Deutsche Politik einigt sich auf Lieferkettengesetz

Große Unternehmen in Deutschland müssen bald genauer hinsehen, wie ihre internationalen Zulieferer arbeiten. Union und SPD wollen vier Monate vor der deutschen Bundestagswahl doch noch das umstrittene Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten auf den Weg bringen. Wie die dpa erfuhr, legten sie ihren Streit mit einem Kompromiss bei. Das Gesetz könnte damit noch im Juni beschlossen werden.

Ziel ist es, Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren einzudämmen. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte und Umweltvorgaben kommt.

Abgestufte Verantwortung

Die Firmen sollen künftig ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gericht zu vertreten.

Eigentlich sollte das Lieferkettengesetz bereits vor zwei Wochen beschlossen werden. Es gab aber aufseiten der Union noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung. Nun einigten sich die Fraktionen laut Angaben unter anderem darauf, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen gesetzlich eindeutig auszuschließen.

Außerdem sollen die geplanten Sorgfaltspflichten auch für große deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen gelten. Das Gesetz soll ab 1. Jänner 2023 gelten, vorerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.