Arbeitszeitregelung für Spitalsärzte auf Wartebank

Der Bundesrat hat – weil die Opposition dagegen stimmte – die Verlängerung der Übergangsregelung für die (längere) Arbeitszeit für Spitalsärzte und -ärztinnen auf die Wartebank geschickt. Die Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2021 aus – und die Verlängerung kann erst in acht Wochen in Kraft treten. Dazwischen drohe ein „Rechtschaos“, übte die Ärztekammer umgehend scharfe Kritik an der Länderkammer.

Die Abstimmung über die – schon im Nationalrat von der Opposition abgelehnte – endete im Bundesrat mit Stimmengleichstand: 30 Mandatare waren dafür, 30 dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes für acht Wochen blockiert.

Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden möglich

Die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte und Gesundheitspersonal in Spitälern wurde 2014 auf Druck der EU verkürzt. Österreich beschloss aber eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2021, die nun bis 2028 verlängert werden soll. Damit kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschritten werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und die Betroffenen ausdrücklich zustimmen.

Erlaubt ist bis Ende Juni 2025 ein Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste an Ort und Stelle fallen. Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.

ÖVP und Grüne betonen Relevanz

ÖVP und Grüne sehen, wie sie auch im Bundesrat betonten, diese Regelung als notwendigen Kompromiss, um die Versorgung in den Spitälern zu gewährleisten. Die Bundesräte der Opposition hielten der Regierung hingegen Versäumnisse vor. Sie würde nicht entsprechend auf die hohe Belastung und Personalmangel im Gesundheits- und Pflegebereich reagieren und EU-Vorgaben verspätet umsetzen.

Dass die Opposition nicht zustimmte, rief scharfe Kritik der Ärztekammer hervor: „Mit dieser Blockade agiert die Länderkammer gegen Länderinteressen und hat damit bei der Erfüllung ihrer primären Funktion versagt“, meinte Vizepräsident Harald Mayer. Der Bundesrat habe „ein Rechtschaos angerichtet, das jetzt die Ärztinnen und Ärzte ausbaden müssen“. Jetzt breche eine achtwöchige Phase des Chaos an.