Deutsche Regierung einigt sich zu Frauen in Führungspositionen

Die Große Koalition in Deutschland hat sich nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht auf eine Frauenquote für Unternehmensvorstände geeinigt. „Mit unserem Gesetz muss künftig ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen“, sagte die SPD-Politikerin heute. Es könne nun im Bundestag verabschiedet werden.

„Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst“, so Lambrecht.

Derzeit gebe es in den Vorständen immer noch häufig „reine Männerclubs, die gern unter sich bleiben“. Die 2015 eingeführte Quote für Aufsichtsräte zeige aber, dass solche Regeln wirkten. „Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus“, sagte Lambrecht: „Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen.“

Mindestens eine Frau in börsennotierten Vorständen

Der lange umstrittene Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau sitzen muss.

Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen.