„Grüner Pass“ zum Selberausdrucken

Um nachzuweisen, dass man bereits gegen CoV geimpft wurde, kann man entweder den gelben Impfpass dabeihaben oder einen Auszug aus dem E-Impfpass, der als „Grüner Pass“ gilt, vorzeigen. Besonders bequem bekommt man diesen offiziellen Impfnachweis am Computer zu Hause: Über das ELGA-Portal kann der „Grüne Pass“ selbst abgerufen, ausgedruckt und digital auf dem Smartphone abgespeichert werden.

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