Symbolbild: Mann mit „Grüner Pass“ App am Handy.
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„Um eine Woche“

„Grüner Pass“ mit QR-Code verzögert sich

Der an sich für Ende der Woche angekündigte elektronische „Grüne Pass“ mittels QR-Code verzögert sich nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium um „mindestens“ eine Woche. Hintergrund seien kurzfristig notwendig gewordene IT-Anpassungen aufgrund neuer EU-Vorgaben. Damit werden die Österreicherinnen und Österreicher die nun vielerorts geltende „3-G-Regel“ – getestet, genesen oder geimpft – vorerst weiter in Papierform bestätigen müssen.

„In der vergangenen Woche wurden durch die EU kurzfristig Änderungen der technischen Anforderungen bekanntgegeben. Anpassungen für die nationalen Systeme sind daher noch erforderlich“, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsministerium. Das führe dazu, „dass sich der Start des digitalen Grünen Passes mittels QR-Code jedenfalls um eine Woche verzögert und somit nicht wie geplant am 4. Juni stattfinden kann“.

Die Arbeiten für eine sichere und nutzerfreundliche Anwendung „laufen auf Hochtouren und werden von den Systempartnern, bestehend aus Bund, Ländern und Sozialversicherung, unterstützt“, so das Ressort.

„Grüner Pass“ mit QR-Code verzögert sich

In Österreich soll der digitale „Grüne Pass“, der einen negativen CoV-Test, eine Impfung oder eine überstandene Erkrankung nachweist, ab Juni eingesetzt werden. Der Start verzögert sich jedoch um eine Woche.

„Schrittweise“ Umsetzung

Einen fixen neuen Starttermin für den QR-Code gibt es nicht, die Umsetzung erfolge vielmehr „schrittweise“. Die Gesetzesgrundlage für den EU-konformen „Grünen Pass“ gelte jedenfalls ab 4. Juni. Der Einsatz des QR-Codes für Genesene und Geimpfte wird sich aber um mindestens eine Woche verzögern und in einer Übergangsphase schrittweise eingeführt. Bei den Tests gibt es teilweise jetzt schon QR-Codes, einen solchen wird es später bei allen Tests, die in Labors und Teststraßen gemacht werden, geben.

Verzögerung zeichnete sich ab

Der „Grüne Pass“ spielt in Österreichs CoV-Strategie eine zentrale Rolle. Die gesetzliche Grundlage nahm am Donnerstag mit der Abstimmung im Bundesrat die letzte Hürde – lediglich die FPÖ stimmte dagegen. Mit der Novelle des Epidemiegesetzes wurde die Möglichkeit eines elektronischen Nachweises von Impfung, Genesung oder negativem Test eröffnet. Alternativ wird es ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Auch sonstige schriftliche Nachweise werden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) anerkannt.

Nachdem von verschiedenen Seiten von Beginn an infrage gestellt wurde, ob sich die von der Regierung auf die Fahnen geschriebene Umsetzung des „Grünen Passes“ in Österreich noch vor Juli und damit vor dem „Grünen Pass“ der EU ausgehen werde, kommt die nun bekanntgegebene Verzögerung nicht überraschend.

Vorige Woche hatte etwa die IT-Servicefirma der Sozialversicherung gewarnt, dass der Starttermin „aus technischer Sicht mutmaßlich nicht zu halten“ sein werde. Auch ein APA-Rundruf in den Bundesländern offenbarte erst am Wochenende weiter offene Fragen. Zu hören gewesen sei, dass nicht alle Funktionen des geplanten elektronischen Nachweises der „3-G-Regel“ am Freitag starten werden. Das bestätigte auch das Gesundheitsministerium.

SPÖ: „Chaos vorprogrammiert“

Scharfe Kritik kam von der Opposition. Bundeskanzler Sebastian Kurz und Tourismusministerin Elisabetz Köstinger (beide ÖVP) „hatten den Grünen Pass schon für April versprochen, und jetzt wird der Starttermin im Juni nochmals verschoben, und es ist schon wieder Chaos vorprogrammiert“, hieß es in einer Aussendung von SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher.

NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker forderte angesichts der neuerlichen Verzögerung die Regierung auf, „die österreichische Lösung bleiben zu lassen und auf den EU-Pass zu warten“. Loacker zufolge wäre es „irrsinnig, für 19 Tage eine teure nationale Lösung umzusetzen, die dann ohnehin von der EU-Variante abgelöst wird“.

FPÖ-Chef Norbert Hofer sprach sich generell gegen die Einführung des „Grünen Passes“ aus. Dieser führe lediglich zu einer Spaltung der Gesellschaft und habe aus epidemiologischer Sich keinerlei Nutzen, wie Hofer per Aussendung mitteilte.

Absonderungsbescheid wird nicht akzeptiert

Im Juli soll der „Grüne Pass“ EU-weit ausgerollt und danach die jeweiligen Zertifikate an den Grenzen durch die Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden. Zu beachten ist, dass trotz des „Grünen Passes“ in allen Ländern unterschiedliche Regeln gelten. Man müsse sich vor einer Reise daher informieren, welche Vorgaben in dem jeweiligen Land gelten, rät das Ministerium.

Seit Sonntag bekannt ist etwa, dass Absonderungsbescheide bei Auslandsreisen in der EU nicht für den „Grünen Pass“ akzeptiert werden. Das bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber ORF.at – allerdings werde es einen niederschwelligen Zugang zu den Zertifikaten geben.

Wer eine CoV-Infektion hinter sich hat und daher von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch seinen Absonderungsbescheid nachweisen. In den „Grünen Pass“ aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht, hierfür braucht es ein „Genesungszertifikat“.

Information über die 3-G-Zutrittsbestimmungen vor einem Restaurant
APA/Barbara Gindl
Für die „3-G-Regel“ gelten bei EU-weiten Auslandsreisen nur ein negatives Testergebnis, der Impfnachweis und das „Genesungszertifikat“

Zertifikate für alle Genesenen ab Juni automatisch erstellt

„In Österreich werden alle bestätigten Corona-Fälle in das Epidemiologische Meldesystem (EMS) eingepflegt. Aus den Daten im EMS werden dann die EU-konformen Genesungszertifikate erstellt“, heißt es seitens des Ministeriums. Die automatische Ausstellung des Genesungszertifikats erfolgt nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage Anfang Juni. Ab Juni hätten dann alle (sowohl vor als auch nach dem 1. Juni Genesenen) Zugang zu dem Genesungszertifikat.

Die Zertifikate können aber frühestens elf Tage nach einer Infektion erstellt werden und sollen sechs Monate lang gültig sein. Enthalten sein werden Daten wie Name, Geburtsdatum, Datum und Ort des ersten positiven Testergebnisses, Beginn und Ende der Gültigkeit sowie Informationen zum Aussteller.

„Die Zertifikate können entweder als PDF-Datei mit QR-Code und menschenlesbaren Informationen (u. a. Vorname, Nachname, Gültigkeitsdatum, Datum des positiven PCR-Testergebnisses etc.) oder nur als QR-Code ohne menschenlesbare Informationen bezogen werden“; so der Ministeriumssprecher.

Wie Genesene das Zertifikat erhalten

Doch wie kommen Genese zu dem Zertifikat? Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: eine digitale und eine analoge. Zur digitalen Möglichkeit heißt es: „Für Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS erfasst wurden, wird automatisch ein Genesungszertifikat erstellt und der genesenen Person über die Plattform Gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt.“ Für den Login zum Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) und damit Abruf des Zertifikats ist jedoch eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig.

Allerdings wolle man im Ministerium auch „vulnerablen Personengruppen“ einen besonders niederschwelligen Zugriff ermöglichen. So könne man sich das Genesungszertifikat über die Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken lassen. „Noch in Abklärung“ ist, ob es zukünftig auch möglich sein könnte, einen kostenlosen Ausdruck von Test- und Impfzertifikaten gleich direkt in den Test- und Impfstellen zu erhalten.

Zudem heißt es auf der Website des Ministeriums, dass trotz Umsetzung des „Grünen Passes“ in Österreich nach wie vor sowohl der Absonderungsbescheid als auch eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 oder ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper vorgezeigt werden könnten.

Impfzertifikate

Bereits geimpfte Personen könnten sich in den Kundenservicestellen der ÖGK, bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen sowie bei Apotheken kostenlos Impfzertifikate ausdrucken lassen, da diese über einen Zugriff auf das Impfregister verfügen. Und: Die ELGA GmbH sende im Juni „per Post allen geimpften Personen“ die Impfzertifikate zu, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Support-Stelle wird eingerichtet

Vorerst unklar ist, wie vorgegangen wird, wenn die Eintragung im EMS nicht oder verspätet erfolgt. „Fehlerhafte Zertifikate bzw. Einträge können von den zuständigen Behörden jederzeit richtiggestellt werden. Details zum Prozess folgen“, hieß es dazu auf APA-Anfrage.

Jedenfalls werde man – wie im Gesetz vorgesehen – eine Support-Stelle einrichten. Im Epidemiegesetz heißt es dazu, dass fehlerhafte Zertifikate korrigiert und binnen fünf Tagen neu ausgestellt werden müssen. Anfragen zum „Grünen Pass“ könnten aber bereits jetzt über die Telefonhotline bei der AGES erfolgen.

Dass Absonderungsbescheide der Gesundheitsbehörden nicht als Nachweis der überstandenen Infektion im „Grünen Pass“ landen, liegt laut Gesundheitsministerium übrigens an den entsprechenden EU-Vorgaben: „Gemäß EU-Verordnungsentwurf kann ein Genesungsnachweis nur anhand eines positiven PCR-Tests erstellt werden.“