Europäische Staatsanwaltschaft nimmt Arbeit auf

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat heute in Luxemburg unter der Leitung der rumänischen Korruptionsjägerin Laura Kövesi offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

Die EU-Behörde soll Straftaten im Zusammenhang mit dem EU-Budget wie Betrug und Korruption sowie schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug untersuchen, strafrechtlich verfolgen und vor Gericht bringen.

Der Betrug mit öffentlichen Geldern ist aus Sicht Kövesis eine ernste Gefahr für die Demokratie: „Darüber ist zu wenig bekannt, es wird unterschätzt und oft sogar toleriert, alles zum Nutzen von Verbrecherorganisationen, die legitime Behörden untergraben und ersetzen wollen“, sagte Kövesi heute. Die neue Europäische Staatsanwaltschaft werde deshalb dazu beitragen, die EU bei den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdiger zu machen.

Nur 22 der 27 EU-Staaten dabei, auch Österreich

Jedoch sind nur 22 der 27 EU-Staaten an Bord, darunter Österreich. Die teilnehmenden Staaten haben jeweils einen Staatsanwalt in die Behörde entsandt. Aus Österreich gehört die frühere Oberstaatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft, Ingrid Maschl-Clausen, dazu.

Schweden, Dänemark, Irland, Polen und Ungarn bleiben der EU-Staatsanwaltschaft fern. Slowenien, das am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, hat der Luxemburger EU-Behörde bisher keine Ankläger vorgeschlagen.

Eigentlich gibt es mit OLAF in der EU schon ein Instrument zur Betrugsbekämpfung. Allerdings kann das Amt selbst keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einleiten, es meldet lediglich Verdachtsfälle an nationale Behörden. Das kann dazu führen, dass es – auch politisch motiviert – in vielen Ländern zu keiner Anklage kommt.

3.000 bis 4.000 Fälle im Jahr

Mit der EPPO soll sich das nun ändern. Wird etwa ein Verdachtsfall gemeldet, entscheidet eine Kammer der EU-Staatsanwaltschaft darüber, Anklage zu erheben. Das Verfahren wird dann in dem betroffenen Staat nach der nationalen Strafprozessordnung geführt.

Zwischen 3.000 und 4.000 Fälle im Jahr wird die EPPO nach Einschätzung der EU-Kommission bearbeiten. Delikte wie Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Veruntreuung im Zusammenhang mit EU-Geldern stehen dabei auf der Agenda. Der Mindestverfahrenswert liegt mit einigen Ausnahmen bei mindestens 10.000 Euro.