Gewalt gegen Frauen: Schritt für mehr Datenübermittlung

Die Sicherheitsbehörden dürfen künftig personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde.

Die entsprechende Vorlage wurde gestern als Reaktion auf die zahlreichen Frauenmorde in Österreich vom Innenausschuss einstimmig verabschiedet. Zur Durchsetzung des Annäherungsverbots sollen künftig Namen und Kontaktdaten gefährdeter Personen in einer zentralen Datei gespeichert werden.

Die Möglichkeit zur Datenübermittlung soll besonders im Fall von Stalking gelten. Präzisiert wurde im Ausschuss, dass die mindestens sechs Stunden dauernde Gewaltpräventionsberatung innerhalb von 14 Tagen starten soll.