Menschen sitzen am Abend im Schanigarten
ORF.at/Roland Winkler
Jetzt fix

Lockerungen in Verordnung gegossen

Verkündet hatte die Regierung die nächsten Lockerungsschritte nach einigem Hin und Her bereits vergangene Woche. Nun hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch die entsprechende Verordnung veröffentlicht. Darin findet sich etwa die Ausweitung der Sperrstunde von 22.00 auf 24.00 Uhr ebenso wie Lockerungen bei der Masken- und Abstandspflicht.

In einer begleitenden Aussendung sprach Mückstein davon, dass die „steigende Impfbereitschaft und die gute epidemiologische Lage“ die weiteren Öffnungen möglich machten. Somit werden – mit einer Ausnahme – am 10. Juni gleich eine ganze Reihe an Erleichterungen schlagend. Eine kleine Neuerung tritt bereits am Freitag in Kraft: Bei Gelegenheitsmärkten, auf denen lediglich Waren, Speisen und Getränke zum Verkauf angeboten werden, braucht es weder „3-G-Nachweis“ (geimpft, genesen oder getestet) noch Kontaktdatenerhebung.

Für alle anderen Öffnungsschritte gilt hingegen der kommende Donnerstag als Stichtag. Die Sperrstunde wird somit zu Beginn des Wochenendgeschäfts auf 24.00 Uhr ausgeweitet. Kellner müssen aber auch im Freien weiter Maske tragen.

In Innenräumen dürfen dann statt bisher vier maximal acht Erwachsene an einem Tisch zusammensitzen. Im Freien wurde die Zahl von zehn auf 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder angehoben. Diese Grenzen gelten auch bei Treffen im privaten Bereich. Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist auch keine Maske vorgeschrieben. Die Abstandsregel gilt ebenfalls nicht. Ebenso entfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien.

Größere Auslastung für Kulturveranstaltungen

Kulturveranstaltungen dürfen ab 10. Juni mit einer Auslastung von 75 – statt aktuell 50 – Prozent stattfinden. Die derzeitige Teilnehmerobergrenze von 1.500 in Innenräumen und 3.000 im Freien bleibt aber aufrecht.

In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal an Ort und Stelle ist der „3-G-Nachweis“ bereitzuhalten. Er muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Entschärfungen bei Quadratmeterregel

Für Handel und Museen besonders günstig ist, dass nun pro Kundin oder Kunde nur noch zehn (statt bisher 20) Quadratmeter zu Verfügung stehen müssen. Zugleich wird der Mindestabstand auf einen Meter halbiert. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben, ein „3-G-Nachweis“ ist jedoch erforderlich. Seil- und Zahnradbahnen können bis zu 75 Prozent gefüllt werden. Was die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit angeht, werden ab 10. Juni 50 Teilnehmer zugelassen sein. Das gilt auch für betreute Ferienlager.