„Grüner Pass“ mit QR-Code eingeschränkt in Betrieb

Der elektronische „Grüne Pass“ mittels QR-Code hat seinen Betrieb begonnen. Wie das Gesundheitsministerium der APA mitteilte, wurde allerdings mit der digitalen Erstellung und Abrufung der Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes vorerst nur für Genesene und Getestete, aber noch nicht für Geimpfte begonnen. Auch die Abrufung über Gesundheit.gv.at funktionierte zunächst noch nicht.

Die etwa von Teststraßen oder Apotheken erstellten offiziellen Testergebnisse wurden bereits im EU-konformen Format erstellt und zunächst noch per Mail oder SMS, aber schon mit QR-Code verschickt. Im Laufe des Tages wurden außerdem die ersten Genesungszertifikate ausgestellt und bereits von einzelnen Behörden abgerufen.

Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Sobald das der Fall ist, wird auch der Zugriff über Gesundheit.gv.at mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte möglich sein. Das soll laut Gesundheitsministerium „demnächst“ der Fall sein.

„Nachgewiesen“ oder „nicht nachgewiesen“

Für getestete Personen wird das Testergebnis auf dem Zertifikat mit den Begriffen „nachgewiesen“ oder „nicht nachgewiesen“ dargestellt. Das bedeutet, dass eine Infektion mit dem Coronavirus im ersten Fall gegeben ist und im zweiten nicht nachweisbar war. Mit diesen Begriffen (not detected) folgt Österreich der entsprechenden EU-Richtlinie.

Die Genesungszertifikate enthalten das Datum des ersten positiven Tests sowie das Datum, ab wann das Zertifikat gültig ist bzw. die sechs Monate danach bis zum Ende der Gültigkeit.

Die Zertifikate zählen innerhalb Österreichs, wie schon in den vergangenen Wochen, weiterhin als Eintrittstests für Gastronomie, Kultur etc. Ergänzend zu den neuen Zertifikaten bleiben auch die bisher gewohnten Nachweise in analoger bzw. ausgedruckter Form gültig.

Impfzertifikate „in nächstem Schritt“

Das Gesundheitsministerium bekräftigt, dass die Impfzertifikate im EU-Standard „in einem nächsten Schritt“ dazukommen. Ein konkretes Datum wird dazu weiterhin nicht genannt, allerdings soll es spätestens mit der EU-weiten Einführung des „Grünen Passes“ mit 1. Juli so weit sein. Ein digitaler Nachweis der Impfung kann jedoch bereits jetzt mit Handysignatur oder Bürgerkarte aus dem E-Impfpass – unter Gesundheit.gv.at – erstellt und heruntergeladen werden.