Verfassungsausschuss lehnt Ministeranklage gegen Blümel ab

Die drei Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS haben sich mit ihrem Wunsch nach einer Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nicht durchsetzen können. Das Verlangen wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit Stimmen von ÖVP und Grünen ebenso abgelehnt wie eine von der SPÖ beantragte Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Blümel sollte nach Wunsch der Opposition wegen der verzögerten Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bei Schramböck ging es um den „Flop“ beim Kaufhaus Österreich, so die Parlamentskorrespondenz gestern.

Novelle zum Islamgesetz

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen wurde hingegen eine Novelle zum Islamgesetz als Teil des „Anti-Terror-Pakets“ der Regierung. Innerislamische Einrichtungen wie Moscheegemeinden sollen demnach im Falle von Gesetzesverstößen einfacher geschlossen werden können. Zudem will die Regierung mehr (finanzielle und organisatorische) Transparenz der Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden.

Die für Kultusfragen zuständige Ministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz von einer sinnvollen Weiterentwicklung. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf hingegen von der FPÖ: Sie hält die gesetzlichen Bestimmungen insgesamt für unzureichend.

Coronavirusbedingte Sonderregelungen

Beschlossen wurde auch die Verlängerung zahlreicher coronavirusbedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen.

Auch im Vergaberecht werden einzelne Sonderbestimmungen noch bis Jahresende gelten. Die Beschlüsse erfolgten mit breiter Mehrheit, neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS den drei Sammelnovellen zu.