U-Ausschuss: Staatsanwaltschaft Linz prüft ÖVP-Anzeige

Eine Anzeige der ÖVP im Zusammenhang mit den an den Ibiza-U-Ausschuss gelieferten Chats von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid wird von der Staatsanwaltschaft Linz geprüft. Eingebracht wurde sie von den Abgeordneten Andreas Hanger und Ernst Gödl am 7. Mai bei der StA Wien. Weil neben der WKStA auch die OStA Wien an der Lieferung der Chats beteiligt war, wurde die Sachverhaltsdarstellung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Linz delegiert. Dort bestätigt man deren Einlangen.

Weitere Anzeigen werden geprüft

Die diese Woche von Hanger überdies angekündigte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen WKStA-Oberstaatsanwalt Matthias Purkart, dem der ÖVP-Fraktionsführer „politische Befangenheit“ vorwirft, werde weiter gemeinsam mit Fachleuten geprüft. Möglich sei, dass kommende Woche die nächsten Schritte folgen, hieß es heute auf APA-Anfrage. Hanger hatte darüber hinaus angekündigt, dass man weitere Anzeigen gegen einzelne Sachbearbeiter der WKStA in Erwägung ziehe.

Bei der nun in Linz liegenden Sachverhaltsdarstellung gegen die an der Lieferung beteiligten Behörden WKStA und OStA Wien moniert die ÖVP, dass es sich bei den Chats zum Teil um „höchstpersönliche Kommunikation“ zwischen Schmid und dessen Mitarbeiterin handle, die rein private Besuche oder Reisen sowie Gesundheitszustände unterschiedlicher Personen zum Inhalt habe.

Diese Chats wurden durch die Sicherstellung erlangt und unterlägen somit der Amtsverschwiegenheit, seien aber trotzdem an den U-Ausschuss geliefert worden, obwohl „offensichtlich absolut auszuschließen“ sei, dass sie inhaltlich auch nur abstrakte Relevanz für den U-Ausschuss haben könnten, so die Argumentation der ÖVP. Daher wären sie auch nicht von der Vorlagepflicht erfasst gewesen.