Volksbegehren für Rechtsstaat und gegen Korruption geplant

Eine prominente Gruppe von ehemaligen Spitzenbeamten, Juristen und Höchstrichtern plant ein Volksbegehren für Rechtsstaat und gegen Korruption. Das Begehren wird morgen der Öffentlichkeit präsentiert, hieß es heute in einer Presseaussendung.

Laut einem Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) wurde ein umfangreiches Positionspapier erstellt – mit einem Aufruf an die Politik, Integrität und Anstand zu wahren.

Vorstellen werden das Volksbegehren u. a. der Verfassungsjurist Heinz Mayer, die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin und LIF-Gründerin Heide Schmidt und Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath.

Auch die ehemalige Korruptionsstaatsanwältin Christina Jilek, die im „Ibiza“-U-Ausschuss von „Störfeuern“ der Oberstaatsanwaltschaft bei den Ermittlungen in der „Ibiza-Affäre“ gesprochen hatte, wird bei der Präsentation des „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens“ dabei sein – ebenso der frühere Vorsitzende der Internationalen Antikorruptionsakademie, Martin Kreutner.

Anstoß wegen Vorkommnissen der letzten Tage

Anstoß für das Begehren sollen „die innenpolitischen Vorkommnisse“ der letzten Tage gegeben haben, schreibt die „OÖN“. Die Forderungen gingen aber weit über den Schutz der Justiz vor politischem Druck hinaus.

Laut der Zeitung sollen dem Vernehmen nach auch Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler, die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss, der Steuerexperte Werner Doralt, Politologe Hubert Sickinger und der frühere Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, mit an Bord des Volksbegehrens sein.

Thematisiert werden solle die strukturelle Korruption durch die Verflechtung von Politik, Parteien und Unternehmen im Einfluss des Staates. Die Causa Casinos Austria werde dabei nur als die Spitze des Eisberges betrachtet.

Unter anderem treten die Initiatoren und Initiatorinnen auch für mehr Transparenz bei Postenbesetzungen ein. Außerdem wollen sie, dass die Gewaltenteilung in Österreich nicht angetastet und die Reputation der Justiz nicht schleichend beschädigt wird, so der Bericht.