Regierung verabschiedet Insolvenzrechtsreform

Die Regierung verabschiedet heute im Ministerrat die angekündigte Reform des Insolvenzrechts. Die Regierungsvorlage wird nun im Parlament weiterbehandelt. Das Gesetz soll Ende Juli in Kraft treten, hieß es aus dem Justizministerium zur APA.

Die Entschuldungsfrist sowohl für Private als auch für Unternehmen soll von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Grund für die Änderungen ist die Coronavirus-Krise. Die Regierung erwartet für den Herbst eine Insolvenzwelle.

Das Justizressort verweist auf den Schuldenbericht 2021 der Schuldnerberatung. Laut diesem gab es 2019 etwas mehr als 9.000 Privatinsolenzen, 2020 aber nur 7.300. Die Differenz von knapp 2.200 lasse Nachholeffekte erwarten, hieß es. Hinzu kämen jene, die aufgrund der Pandemie in eine schwierige finanzielle Situation geraten seien.

Restrukturierungsverfahren als frühe Maßnahme

Neu ist auch ein „präventives Restrukturierungsverfahren“, das Insolvenzen vermeiden soll. Bei Gericht soll in Zukunft bei drohender Insolvenz ein individueller, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittener Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit abgeschlossen werden können.

Anders als bei Insolvenzen müssen im Fall eines präventiven Restrukturierungsplans nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Damit können Forderungskürzungen und Stundungen auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger vorgenommen werden.