Raser fährt an einem Radargerät vorbei
ORF.at/Dominique Hammer
Ministerrat

Regierung sagt Rasern den Kampf an

Für Raser wird es nun ernst: Am Mittwoch hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das Raserpaket als Regierungsvorlage im Ministerrat vorgelegt. Die Strafen werden erhöht, außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingeführt. Parallel dazu arbeite das Ministerium „weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern“, hieß es in der Vorlage.

„Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen“, sagte Gewessler.

Das Paket bringe neben einer deutlichen Erhöhung des Strafrahmens, eine Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und die Einführung von „Beteiligung an illegalen Straßenrennen“ als besonders gefährliches Delikt in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Paket soll nach dem Beschluss im Parlament noch vor der Sommerpause nach Gewesslers Vorstellungen mit 1. September in Kraft treten.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne)
APA/Herbert Neubauer
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) will mit einem Maßnahmenpaket gegen Raser vorgehen

Die Maßnahmen im Detail

Der Strafrahmen wird von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit angehoben. Die Mindestentzugsdauer des Führerscheins wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf einen Monat verdoppelt.

Ebenfalls verdoppelt wird bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate. Ab 80/90-km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ und wird mit sechs Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung geahndet. Auch der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wird auf vier Jahre verdoppelt.

Illegale Straßenrennen: Auch Abschirmen strafbar

Neu hinzugekommen ist das Delikt des illegalen Straßenrennens. Die illegalen Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. als besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird damit gleich sanktioniert. Die Strafe beträgt sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall kommt es zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll laut Gewessler ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Allerdings kommen die im Vorjahr noch angekündigten Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.

Regierung sagt Rasern den Kampf an

Am Mittwoch hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) das Raserpaket als Regierungsvorlage im Ministerrat vorgelegt. Die Strafen werden erhöht, außerdem wird die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingeführt.

ÖVP begrüßt Novelle

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen bei ihrer Präsentation im März zwar, forderten aber weitere Maßnahmen. KFV-Direktor Othmar Thann konstatierte den nunmehrigen Änderungen ein „Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit“, das Menschenleben kostet. Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein werde weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger begrüßte die Novelle. „Es geht uns dabei um ein erhöhtes Strafmaß für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“

FPÖ sieht „Strafhammer“

Als „Autofahrer-Abzockpaket mit grünen Enteignungsfantasien“ kritisierte hingegen FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker das Maßnahmenpaket. „Anstatt bei Tempodelikten auf Sensibilisierung und Prävention zu setzen, schwingt die grüne Verbotsministerin den Strafhammer und will den Bürgern noch tiefer in die Geldbörse greifen.“ Gekrönt würden diese „Drangsalierungskaskaden“ von der geplanten Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahme. „Das sind völlig jenseitige Enteignungsfantasien, mit denen ganze Existenzen, vor allem von jungen Menschen, nachhaltig zerstört werden können.“ Verkehrssicherheit sei ein hohes Gut, dieses Strafpaket schieße aber meilenweit übers Ziel hinaus.

Die AK befürwortete die Novelle, forderte aber zusätzlich, die Höhe von Verwaltungsstrafen an die Einkommensverhältnisse anzupassen, damit die Strafen für Raser nicht bei den einen abschreckende Wirkung haben, während andere sie aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen. „Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets, gefährden Menschenleben. Das ist kein Kavaliersdelikt und muss stärker bestraft werden“, sagte Nermina Hajdarevic, Verkehrsjuristin in der AK Wien.