Notstand in Slowenien offiziell beendet

In Slowenien ist der CoV-Notstand offiziell beendet. Gestern lief der im Oktober 2020 ausgerufene epidemiologische Ausnahmezustand nach acht Monaten aus. Alle bisherigen CoV-Restriktionen bleiben trotzdem bestehen.

So gibt es nach wie vor die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern. In Gastronomie und Tourismus gilt weiterhin die „3-G-Regel“.

Um in einer Bar oder in einem Restaurant die Innenräume benützen zu dürfen, müssen Gäste den Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung haben. Das gilt auch für touristische Unterkünfte, Casinos, Messen- und Kongressveranstaltungen und Thermalbäder.

Für Minderjährige gilt die „3-G-Regel“ nicht, allerdings nur dann, wenn sie in Begleitung von erwachsenen Familienmitgliedern sind.

75-Prozent-Grenze für Kultur

In Geschäften, bei Dienstleistern, bei öffentlichen Versammlungen, in Kultureinrichtungen, bei Gottesdiensten und Sportveranstaltungen bleibt die Personenbegrenzung (eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche) bestehen. Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Unterkünfte dürfen ihre Kapazitäten bis zu 75 Prozent belegen. Das Ende des Notstands hat Auswirkungen auf die CoV-Finanzhilfen.

In der Pandemie hat Slowenien den epidemiologischen Ausnahmezustand zweimal ausgerufen, das erste Mal zwischen 12. März und 31. Mai 2020, das zweite Mal dauerte er von 19. Oktober 2020 bis 15. Juni 2021.

In dem Zwei-Millionen-Einwohner-Land sind laut offiziellen Daten bisher 26,5 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Die 14-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt derzeit 108,4, geht aus der slowenischen Trackerseite Covid-19.sledilnik.org hervor.