Nationalrat: CoV-Prämie wird ausgeweitet

Der Bezieherkreis für den „CoV-Bonus“ wird ausgeweitet. Das bestätigte ÖVP-Klubchef August Wöginger der „Kronen Zeitung“. Profitieren sollen nun nicht nur Ärztinnen bzw. Ärzte und Pflegende sondern etwa auch Reinigungskräfte in Krankenhäusern und Spitalstechniker. Allerdings ist der Antrag noch nicht fertig, an Details wird nach Angaben aus der Koalition noch gefeilt. Beschlossen wird die Vorlage morgen vom Nationalrat.

Was schon bisher feststand: Im Schnitt gibt es 500 Euro, wobei Ländern oder Einrichtungen auch eine Differenzierung nach Schwierigkeitsgrad des Einsatzes eingeräumt wird. Für Tätigkeit auf Covid-19- und Intensivstationen kann es also mehr geben. Bekommen sollen den Bonus jedenfalls rund 26.000 Ärztinnen bzw. Ärzte sowie 95.000 Pflege- und andere Mitarbeiter in Krankenanstalten, aber auch 68.000 Pflegekräfte in stationären Einrichtungen bzw. mobilen Diensten.

Dass beispielsweise Reinigungspersonal, Zivildiener und Sanitäter nicht im ursprünglichen Antrag inkludiert waren, hatte für Proteste gesorgt. Erst heute hatten die Gewerkschaften unterstützt von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner für eine Ausweitung des Bezieherkreises demonstriert.

Sonderbestimmungen verlängert

Auch hat der Nationalrat heute mehrere Cov-Sonderbestimmungen bis Jahresende verlängert. Es geht dabei etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat und die KommAustria betroffen.

Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss werden noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sein. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft hingegen Ende Juni aus.