PK zu weiteren Öffnungsschritten mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Grünen-Staatssekretärin Andrea Mayer und dem Vizerektor der MedUni Wien, Oswald Wagner
APA/Roland Schlager
Mit 1. Juli

Nachtgastro darf öffnen, MNS kehrt zurück

Die Bundesregierung hat am Donnerstag weitere Öffnungsschritte mit 1. Juli bekanntgegeben. Das betrifft vor allem die Nachtgastronomie, die bisher weitgehend eingeschränkt ist. Die Sperrstunde fällt, für Veranstaltungen gibt es keine Begrenzungen mehr. Außerdem werden die Maskenregeln weiter gelockert.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte Donnerstagfrüh, man werde das Versprechen, bis Sommer Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren, einhalten können. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Grünen-Staatssekretärin Andrea Mayer und dem Vizerektor der MedUni Wien, Oswald Wagner, verkündete er die neuen Regeln ab Juli. Die epidemiologische Lage sei besser als erwartet, die 7-Tage-Inzidenz bewege sich um 15. Zudem steige die Zahl der Geimpften weiter.

Ab 1. Juli werde die Sperrstunde abgeschafft, so Kurz. Damit könne die Nachtgastronomie öffnen, Hochzeiten und andere Feste, „alles, was Spaß macht“, gefeiert werden. Die Kontaktbeschränkungen fallen, es gebe zudem ab Juli keine Beschränkungen der Kapazitäten und keine Maskenpflicht mehr bei Großveranstaltungen, weder im Sport noch in der Kultur. Die „3-G-Regel“, ein zu erbringender Nachweis von Impfung, Test oder Genesung, bestehe weiterhin dort, wo das auch jetzt schon der Fall sei.

Keine Testpflicht für Kinder unter zwölf

Während der Ferien, in denen Kinder und Jugendliche nicht in der Schule getestet werden können, fällt die Testpflicht für Kinder unter zwölf Jahren.

Auch bei der Maskenpflicht gibt es Lockerungen: Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell – und in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, in Geschäften und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Bestehen bleibt die Pflicht zur FFP2-Maske in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Der nächste Öffnungsschritt werde am 22. Juli verkündet, sagte Kurz. Dann soll auch in Geschäften des täglichen Bedarfs der MNS reichen.

Mückstein führte aus, dass in Clubs und Diskotheken vorerst eine Kapazitätsbeschränkung bleibt. Es gilt eine Auslastung von 75 Prozent, wo überwiegend stehend konsumiert wird. Ab 22. Juli gibt es dann keine Kapazitätsbeschränkung mehr. Bei Veranstaltungen gibt es eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.

Gastroregistrierung fällt

Köstinger sagte, es stehe „ein Sommer der Lebensfreude“ bevor. In der Gastronomie falle die Gästeregistrierung ab 22. Juli. Sie appellierte an die Menschen, auch heuer wieder Urlaub in Österreich zu machen oder zumindest durch ein österreichisches Reisebüro zu buchen. Dann gebe es Stornomöglichkeit und Reiseversicherung.

Sperrstunde fällt am 1. Juli

Das Infektionsgeschehen in Österreich ist weiterhin niedrig, am 1. Juli treten daher neue Lockerungen in Kraft. Die FFP2-Maske wird auf den Mund-Nasen-Schutz reduziert, die Sperrstunde fällt.

Mayer drückte ihre Freude über die Öffnung der Nachtgastronomie aus, nachdem man „so lange keine gute Nachrichten“ für die Branche gehabt hatte. Die Beteiligten hätten dennoch unermüdlich Konzepte und Ideen für eine Öffnung ausgearbeitet. Sie betonte, dass „junge Kultur, Popkultur, Subkultur und Clubs“ alle essenzielle Teile der heimischen Kulturlandschaft seien. Es habe bei den Öffnungen bisher nie eine Abwägung gegeben zwischen Hoch- und Subkultur, sondern stets eine Abwägung der Risiken.

Vizerektor Wagner sagte, die Delta-Variante des Coronavirus könne die Hoffnung auf eine weitere Entspannung der Lage noch eintrüben. Eine Impfung sorge allerdings auch gegen diese Variante für einen sehr hohen Schutz – mehr dazu in wien.ORF.at.