Nationalrat regelt Kurzarbeit neu

Der Nationalrat hat gestern eine Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen. Das gegenwärtige großzügige Modell wird nur noch in jenen Branchen fortgeführt, die besonders von der Pandemie betroffen waren, etwa Flugverkehr, Stadthotellerie und Nachtgastronomie. Nicht nur die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch SPÖ und FPÖ stimmten zu. Die erhöhte Notstandshilfe wurde bis September verlängert.

Bezüglich Kurzarbeit wird bei den anderen Sektoren, deren Probleme geringer waren, mit gewissen Einschränkungen wie einem 15-prozentigem Abzug für die Dienstgeber und der Verpflichtung eines Urlaubsabbaus für die Arbeitnehmer operiert. Zudem wird eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit vorgeschrieben. Lehrlinge können weiter in die Kurzarbeit einbezogen werden.

Kriterien festgelegt

Die Details der Neuregelung kommen über die Kurzarbeitsrichtlinie, die vom Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) zu erlassen ist. Mit dieser soll auch genau festgelegt werden, wer unter die Sonderbestimmung für besonders stark von der Krise betroffene Betriebe fällt. Den Erläuterungen zufolge ist als Kriterium ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im dritten Quartal des Vorjahres gegenüber dem Vergleichsquartal 2019 in Aussicht genommen.

Mit einer weiteren Novelle wurde beschlossen, dass auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengelds auszuzahlen ist. Dafür wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten auf Oktober verschoben.

Schwangere können weiter unter Bedingungen freigestellt werden

Beschlossen wurde auch, dass die Freistellung Schwangerer während der Viruskrise (ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich) bis Ende September verlängert wird. Allerdings gilt das nur noch, solange die werdenden Mütter nicht vollständig immunisiert sind. Die Kosten trägt unverändert der Bund.

Betriebliche Testungen werden für weitere drei Monate gefördert. Für das entsprechende Programm stehen laut zugehöriger Verordnung bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kunden und andere betriebsfremde Personen getestet werden können.