Ärztekammer kritisiert Entzug von Kompetenzen

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung gestern in die Rechte der Ärztekammer eingegriffen, und zwar mit einem umfangreichen, erst im Zuge der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag.

Novelliert wurde das Ärztegesetz somit bei der Führung der Ärzteliste, den Kompetenzen für die Ärzteausbildung und – seit Jahren ein Streitpunkt – bei der Qualitätskontrolle in den Praxen. Die Kammer reagierte empört auf die ohne Begutachtung beschlossenen Änderungen.

Laut der 14-seitigen Abänderung wird das Gesundheitsministerium das System der Qualitätssicherung bis 30. Juni 2022 evaluieren, und zwar unter Einbeziehung der Länder, der Sozialversicherung und der Ärztekammer.

Gibt es keine Einigung, geht die Verordnungsermächtigung dafür mit 31. Dezember 2022 automatisch an das Gesundheitsministerium über. Mit 1. Jänner 2024 wandert die Qualitätssicherungskompetenz dann als Ganzes zum Ministerium.

Auch Ärzteausbildung betroffen

Bisher wird die Qualitätssicherung in Österreichs Arztpraxen durch die ÖQMed GmbH, ein Tochterunternehmen der Ärztekammer, durchgeführt. Die Ärzte kontrollieren sich also selbst, was unter anderem schon der Rechnungshof kritisiert hat.

Gesetzlich verankert wurde zudem, dass die Ärzteausbildung im Verantwortungsbereich der Länder liegt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte hier einen Eingriff in die Länderkompetenzen gesehen und die alte Regelung im Ärztegesetz aufgehoben. Die zentrale Koordination soll aber im Gesundheitsministerium bleiben, wie der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner, im Nationalrat ausführte.

„Sind fassungslos“

Die Ärztekammer reagierte auf all das mit empörter Ablehnung. „Wir sind fassungslos über die Desavouierung des ärztlichen Berufsstandes ohne Not mitten in einer Pandemie“, teilte Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer, in einer Aussendung mit.

Positives Echo kam hingegen vom Patientenanwälte-Sprecher Gerald Bachinger, der im Ö1-Mittagsjournal von Interessen- und Befangenheitskonflikten bei der Qualitätssicherung sprach. Die bisherige Konstruktion sei so, „wie wenn man das Arbeitsinspektorat oder die Lebensmittelaufsicht der Wirtschaftskammer unterstellen würde. Das kann natürlich nicht funktionieren.“ Nun gehe man mehr in Richtung Unabhängigkeit der Qualitätssicherung.