Längere Kündigungsfristen für Leiharbeiter vereinbart

Die Sozialpartner haben sich bei Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen auf etwas längere Kündigungsfristen geeinigt. Nach eineinhalb Jahren in einer Firma gelten künftig die Regeln für Angestellte.

Außerdem erhalten Leiharbeiter in der Industrie nun ab dem ersten Tag den Referenzlohn und nicht erst nach der Probezeit. Wirtschaftskammer und Gewerkschaft PRO-GE erklärten heute in einer gemeinsamen Aussendung, „Zeitarbeit in Österreich einen Qualitäts-Boost“ geben zu wollen.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben ausgemacht, dass die Kündigungsfrist für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter 2023 von zwei Wochen auf drei Wochen steigt. Bei einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zwischen zwölf und 18 Monaten sind es künftig vier Wochen. In diesem Zeitraum gilt der letzte Tag der Arbeitswoche als Kündigungstermin.

Zusammenrechnen von Dienstzeiten möglich

Danach gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte. Als Kündigungstermin gilt dann der 15. oder Monatsletzte. Darüber hinaus wurde eine Zusammenrechnung von Dienstzeiten beim gleichen oder verbundenen Unternehmen vereinbart, die nicht länger als zwölf Monate unterbrochen wurden.

Personalleasing hat in der Wirtschaft viele Vorteile. Es erlaubt Unternehmen, bei neuen Aufträgen rasch zu reagieren und diese mit dem zusätzlichen Personal schneller abzuarbeiten. Deshalb gilt die Zahl der Leiharbeiter auch als Frühindikator für einen Wirtschaftsaufschwung.

Die Flexibilität hat aber auch Schattenseiten. Bei einem Auftragsrückgang oder einer Krise werden Leiharbeiter meist als Erste gekündigt. Bei der voestalpine beispielsweise sind in guten Zeiten weltweit mehr als 3.000 Stellen mit Leiharbeitern besetzt. Anfang 2020, noch vor Coronavirus-Krise, war das Kontingent der Leiharbeiter wegen der schwachen Nachfrage aber fast auf null zurückgefahren worden.