Spaniens Sterbehilfegesetz tritt in Kraft

In Spanien ist heute ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in Kraft getreten. Damit sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt.

Spanien ist nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in Europa, das eine aktive Sterbehilfe legalisiert. Allerdings dürfte es mit der Umsetzung des Gesetzes noch etwas dauern, denn die Vorkehrungen sind noch nicht landesweit geschaffen worden.

Das von der linken Regierung von Ministerpräsident Pedro Sanchez vorgelegte Gesetz war vor drei Monaten vom Parlament gebilligt worden. Dagegen stimmten die Abgeordneten der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox sowie zwei kleinerer Parteien. Vox legte Verfassungsklage ein, was jedoch die Inkraftsetzung des Gesetzes nicht verhinderte. Die katholische Kirche lehnt das Gesetz ebenfalls ab.

Die Regelung erlaubt Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten und Patientinnen, die unheilbar krank sind oder schwere Behinderungen haben und unter unerträglichen Schmerzen leiden. Psychische Erkrankungen sind kein Grund für eine Sterbehilfe.

Möglich sind indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid als auch aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.