OGH-Urteil gegen lizenzlosen Online-Glücksspielanbieter

Anbieter von lizenzlosen Onlineglücksspielen sind schon des Längeren mit einer Klagsflut von österreichischen Spielern konfrontiert. Alleine der Wiener Prozessfinanzierer Advofin hat im Vorjahr 1.500 Spielerklagen gegen solche Betreiber unterstützt, berichtete das „profil“ Ende Jänner. Nun liegt laut „Kurier“ auch ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor, wonach Spielerinnen und Spieler ihr bei illegalen Onlinespielen verlorenes Geld zurückfordern können.

Das OGH-Urteil betrifft den hierzulande lizenzlosen Anbieter ElectraWorks (bwin) mit Sitz in Gibraltar. Eine Burgenländerin verlor dort gut 73.000 Euro und bekam vom Höchstgericht recht, schreibt die Zeitung (Samstag-Ausgabe). Der OGH hielt dem Bericht zufolge auch fest, dass das heimische Konzessionssystem nicht dem EU-Recht widerspricht. Das Gericht argumentiert mit Spielerschutz und der Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspiel.

Für Glücksspiele keine Konzession

Die hierzulande als illegal angesehenen Anbieter haben keine österreichische Konzession für Glücksspiele. Meist haben die Anbieter wie bwin, Mr. Green und William Hill eine solche aus Malta oder Gibraltar und argumentieren mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU. Auf ihren Websites bieten sie legal Onlinesportwetten an – aber eben auch Glücksspiele, für die sie keine Konzession haben.

Die Klagen sind erfolgreich, weil Gerichte die Glücksspielverträge mit diesen Betreibern wegen der fehlenden Zock-Konzession als unwirksam erklären. In dem Fall müssen die Verluste wie berichtet an die Spieler zurückbezahlt werden.