RH: Steuerzahler müssen in EU oft für Umweltschäden zahlen

Steuerzahlerinnen und -zahler müssen laut Europäischem Rechnungshof in vielen Fällen statt der eigentlichen Verursacher für Umweltverschmutzung aufkommen. Und das, obwohl in der EU eigentlich das Verursacherprinzip gelte, kritisierten die Prüfer in einem heute veröffentlichten Bericht. Sprich, wer für einen Schaden verantwortlich sei, müsse für ihn aufkommen.

„Bislang werden diese Kosten jedoch viel zu oft auf die europäischen Steuerzahler abgewälzt“, so Viorel Stefan, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Als Beispiel wird unter anderem die Landwirtschaft genannt, da es bei solchen sogenannten diffusen Quellen besonders schwer sei, das Verursacherprinzip anzuwenden. Von diffusen Quellen spricht man, wenn kein konkreter Verursacher der Verschmutzung – also beispielsweise ein Betrieb – ermittelt werden kann oder wenn es zahlreiche kleine oder verteilte Quellen gibt, aus denen Schadstoffe freigesetzt werden.

Fokus auf Industrie, Abwasser, Abfall und Boden

„In der EU ist die aus diffusen Quellen stammende landwirtschaftliche Verschmutzung durch Nitrat und Pestizide die Hauptursache dafür, dass das Grundwasser keinen guten chemischen Zustand erreicht“, heißt es.

Der Bericht konzentrierte sich vor allem auf die Bereiche Industrie, Abwasser, Abfall und Boden. Es wird geschätzt, dass sich die Schäden durch Kosten und entgangene Vorteile auf 55 Milliarden Euro pro Jahr summieren, weil Anforderungen des EU-Umweltrechts immer wieder nicht eingehalten werden.