Kein privater Versicherungsschutz bei extremer Raserei

Raser auf heimischen Straßen müssen nicht nur mit höheren Strafen rechnen. In einem richtungsweisenden Urteil stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt auch klar, dass privater Versicherungsschutz entfällt, wenn der Unfall durch extreme Raserei ausgelöst wurde.

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