EU-Gericht prüft Zischen einer Getränkedose als Klangmarke

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entscheidet heute, ob das Zischen beim Öffnen einer Dose mit einem kohlensäurehaltigen Getränk als Klangmarke geschützt werden kann. Das hatte 2018 die deutsche Firma Ardagh Metal Beverage Holdings mit Sitz in Bonn beantragt.

Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante hatte den Antrag der Firma abgelehnt. Das Geräusch lasse nicht auf einen bestimmten Hersteller schließen und entstehe immer bei einer bestimmten technischen Lösung zum Öffnen der Dosen. Gegen die Ablehnung klagte Ardagh.