Nationalrat verabschiedet Anti-Terror-Paket

Der Nationalrat hat heute als Reaktion auf den Anschlag in Wien im November ein Anti-Terror-Paket beschlossen. Kritik kam in der Debatte vor allem von der FPÖ, der die Maßnahmen nicht weit genug gehen. In Details distanzierten sich aber auch SPÖ und NEOS.

Unter anderem werden Fallkonferenzen ausgeweitet, und es wird eine Fußfessel bei bedingter Entlassung von nach Terrorparagrafen Verurteilten ermöglicht.

„Religiös motivierte“ Verbrechen werden Straftat

Im Paket enthalten ist auch ein Straftatbestand für „religiös motivierte“ Verbrechen. Kritik kam hier von FPÖ und NEOS. FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan sagte, dieser Umstand sei bereits in einem anderen Paragrafen abgebildet, womit es sich um „Show-Gesetzgebung“ handle.

Seitens NEOS nannte Vizeklubchef Nikolaus Scherak die entsprechende Bestimmung „völlig überflüssig“.

Verschärft werden die Bestimmungen nach einer bedingten Entlassung. Täterinnen und Täter können künftig mittels Weisungen etwa zu einer Distanzierung von einem Umfeld angehalten werden, das zu deren Radikalisierung beigetragen hat. Aber auch Tätigkeiten wie die Arbeit in Jugendvereinen können untersagt werden.

Zur Überwachung wird es möglich, bedingt Entlassene zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.

Weitere Symbole werden verboten

Verboten werden auch weitere Symbole, vor allem von islamistischen Bewegungen wie der Hisbollah, von Hizb ut-Tahrir und dem Kaukasus-Emirat. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) begründete das damit, dass der politische Islam eine Geißel für Republik und Zusammenleben im Land sei.

Es gebe aber auch eine rechtsextreme Bedrohung, verwies der Ressortchef auf das Symbolverbot für die rechtsextremen Identitären, das FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch „Gesinnungsterror“ nannte. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl verteidigte die Identitären als „NGO von rechts“ und sprach von einem „Willkürakt“.

Die muslimischen Vertretungen lehnen das Paket im Großen und Ganzen ab und sehen sich auch persönlich angegriffen. Denn es wird etwa vorgeschrieben, eine Art Imameverzeichnis zu führen. Zudem wird die Religionsgesellschaft ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, eine Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen zu führen.