Kindeswohlkommission kritisiert „Fleckerlteppich“

Österreich wird bei Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Sachen Kinderrechte internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen „nur unzulänglich gerecht“.

Zu diesem Ergebnis kommt die von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission. „Beim Vollzug kommt wenig davon an“, so Griss bei einer Pressekonferenz heute. Außerdem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen „Fleckerlteppich“ je nach Bundesland.

Das Gremium war von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach der Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien und Armenien eingesetzt worden. Die Kommission sollte sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen.

Für ihren 400-seitigen Bericht sprach sie unter anderem mit Auskunftspersonen, analysierte Gesetzestexte, wertete Fragebögen aus und sah sich Fälle aus der Vollzugspraxis an.

Zum Teil sei die Einhaltung von Kinderrechten schlicht Glückssache, meinte Griss. „Entscheidungen über den Schutz Minderjähriger und den Schutz von Familien fallen sehr unterschiedlich aus bei gleichem Sachverhalt“ – je nach zuständigem Richter oder Referenten.

„Manche nennen das eine Lotterie.“ Habe man Glück, erwische man einen Zuständigen, der sich tatsächlich mit der Materie befasse, Empathie und Bemühen um die Rechte von Kindern mitbringe. Dann erhalte man auch eine positive Entscheidung. „Wenn man Pech hat, ist das nicht der Fall.“