Auch bei Transit durch Slowenien gilt „3-G-Regel“

Die slowenische Polizei bestätigt, dass in Slowenien ab 15. Juli auch für Durchreisende die „3-G-Regel“ angewendet wird. „Für den Transit gibt es keine Ausnahme mehr“, teilte eine Pressesprecherin heute auf APA-Anfrage mit.

Mit der neuen Verordnung, die am Sonntag in Kraft trat, fallen auch die meisten anderen Ausnahmen weg. Alle Einreisenden werden somit ab Donnerstag einen Nachweis mitführen müssen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind.

Davon ausgenommen sind lediglich begleitete Kinder unter 15 Jahren und Landwirte sowie Landwirtinnen, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten. Nur noch diese zwei Ausnahmen ermöglichen eine auflagenfreie Einreise.

Nachweis auch für Pendler

Auf der anderen Seite wird der Nachweis einer Coronavirus-Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung nunmehr auch im internationalen Fracht- und Passagierverkehr sowie unter anderem für Berufspendler verlangt. Diese Kategorien gehörten nach der bisherigen Regelung zu den Ausnahmen.

An den Schengen-Binnengrenzen, also an den Grenzen zu Österreich, Italien und Ungarn, gibt es allerdings keine ständigen Einreisekontrollen durch slowenische Beamte. „An den Binnengrenzen gibt es keine Kontrollpunkte mehr“, hieß es aus der Polizei gegenüber der APA.

Die Einhaltung von Einreisebestimmungen werde bei gelegentlich verschärften Kontrollen sowie bei stichprobenartigen Kontrollen im Landesinneren überprüft, betonte die Pressesprecherin.