Organmandat auch bei Verstößen gegen „3-G“-Pflicht

Die Polizei kann auch bei Verstößen gegen die „3-G“-Pflicht Organmandate ausstellen. Eine entsprechende Verordnung trat bereits um 0.00 Uhr in Kraft. Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits beispielsweise, wenn man eine vorgeschriebene Maske nicht aufgesetzt hat. Das neue Strafregime gilt für in Österreich Lebende wie auch für Touristen.

So sind für „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“ ebenso 90 Euro zu bezahlen wie schon bisher für das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“, das „Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard“. Bei „3-G“-Verstößen hatte aktuell für eine Pönale ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.