Furcht vor Repression: Russische Anwaltsgruppe löst sich auf

Eine Juristengruppe, die die Organisationen des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny vor Gericht vertreten hatte, hat sich wegen befürchteter juristischer Verfolgung aufgelöst. Die bisher in der Gruppe „Komanda 29“ zusammengeschlossenen Anwälte wollten die Fälle ihrer Mandanten künftig unabhängig voneinander weiter betreuen, erklärte die Gruppe gestern im Kurzmitteilungsdienst Telegram.

Laut „Komanda 29“ war die Website der Gruppe am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft von der russischen Telekom-Aufsichtsbehörde blockiert worden. Die Ermittler werfen der Gruppe den Angaben zufolge eine Verbindung zu einer in Russland für „unerwünscht“ erklärten tschechischen Organisation vor. Ein 2015 in Kraft getretenes Gesetz ermöglicht es, „unerwünschten“ Organisationen die Arbeit in Russland zu verbieten, ihren Mitgliedern drohen bis zu sechs Jahre Haft.

Chef im April verhaftet

„Komanda 29“ dementierte jegliche Verbindung zu der tschechischen Organisation. Die Gruppe könne das Vorgehen der Behörden jedoch nicht ignorieren, die drohende „nächste Stufe des Angriffs“ könnten strafrechtliche Schritte gegen Mitglieder oder Unterstützer von „Komanda 29“ sein. Die Gruppe habe daher ihr gesamtes Archiv und ihre Onlineveröffentlichungen gelöscht und sich aufgelöst.

Der bisherige Chef der Gruppe war bereits im April wegen des Vorwurfs verhaftet worden, Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren weitergegeben zu haben.

Zusammenschluss seit 2015

In „Komanda 29“ waren seit 2015 Anwälte zusammengeschlossen, die sich auf die Verteidigung von wegen Verrats oder Spionage angeklagten Russen spezialisiert haben. In jüngster Zeit hatte die Gruppe die Organisationen des inhaftierten Kreml-Kritikers Nawalny vertreten, denen „Extremismus“ vorgeworfen wird.

Ein Moskauer Gericht hatte Nawalnys regionales Unterstützernetzwerk und seine Antikorruptionsstiftung im Juni als „extremistisch“ eingestuft und mit sofortiger Wirkung verboten. Kurz zuvor war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das Mitglieder von als „extremistisch“ eingestuften Organisationen von Wahlen ausschließt.