RH: Steuerausfälle bei internationalen digitalen Produkten

Der Rechnungshof (RH) hat in einem aktuellen Prüfbericht zahlreiche Defizite bei der Besteuerung von internationalen digitalen B2C(„business to consumer“)-Dienstleistungen – etwa Apps, Filme, Musik, Software – durch die heimische Finanzverwaltung festgestellt. „Angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Digitalisierung von Dienstleistungen wurde das Ministerium seiner abgabenrechtlichen Verantwortung zur Sicherung der Einnahmen bisher nicht ausreichend gerecht“, schreiben die RH-Prüfer.

Wie auch andere Rechnungshöfe in Europa erklärten, werde das Risiko ungewollter Steuerausfälle mit der Erweiterung des Mini-One-Stop-Shop-System (MOSS-System) als einzige Anlaufstelle ab 2021 auf den grenzüberschreitenden Versandhandel und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen steigen, warnte der RH.

Im Jahr 2019 leitete Österreich als Registrierungsstaat im MOSS-System rund 17 Mio. Euro an andere EU-Mitgliedsstaaten weiter. Demgegenüber erhielt Österreich als Verbraucherstaat im selben Jahr rund 145 Mio. Euro aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, heißt es im RH-Bericht.

Der RH hat folgende Defizite festgestellt: Risikoanalysen, risikoorientierte Fallauswahl und IT-Tools fehlten im Untersuchungszeitraum. Es habe keine Prüfung der MOSS-Umsätze, weder im Innen- noch im Außendienst, keine Prüfung von Unternehmen nach einem Ausschluss aus dem MOSS-System und keine Suche nach steuerlich nicht erfassten Unternehmen gegeben. Die Arbeiten zu einer E-Commerce-Datenbank seien eingestellt worden.