Biden genehmigt Notfallhilfe für afghanische Flüchtlinge

US-Präsident Joe Biden hat bis zu 100 Millionen Dollar (85 Mio. Euro) an Hilfsgeldern aus einem Notfallfonds für afghanische Flüchtlinge bewilligt. Wie das Weiße Haus gestern (Ortszeit) mitteilte, sollen die Notfallhilfen auch für Antragsteller von Sondervisaanträgen genutzt werden.

Tausende Afghanen, die zuvor als Übersetzer oder in anderen Jobs für die US-Regierung gearbeitet haben, befürchten seit dem Abzug der amerikanischen Truppen Vergeltungsmaßnahmen der Taliban. Sie dürfen nun mit speziellen Einwanderungsvisa in die USA einreisen. Die erste Gruppe von Afghanen samt ihrer Familien dürfte noch vor Ende des Monats nach Fort Lee, einem US-Militärstützpunkt in Virginia, geflogen werden, um dort auf die endgültige Bearbeitung ihrer Visaanträge zu warten.

Am Donnerstag verabschiedete das US-Repräsentantenhaus ein Gesetz, das die Anzahl der zu vergebenden Sondervisa um 8.000 erhöht, womit alle potenziell infrage kommenden Anträge abgedeckt wären. Insgesamt sind laut der US-Regierung derzeit etwa 18.000 solcher Visaansuchen in Bearbeitung.

Tausende nach Tadschikistan geflohen

Afghanistans Nachbarland Tadschikistan erklärte sich indes zur Aufnahme von Zehntausenden afghanischen Flüchtlingen bereit. Es sei „derzeit möglich, rund 100.000 Flüchtlinge aus Afghanistan aufzunehmen“, sagte Emomali Ibrochimsoda vom tadschikischen Notfallkomitee. Untergebracht werden sollen die Flüchtlinge auf Truppenübungsplätzen.

In den vergangenen Wochen hatte das Land bereits mehr als tausend afghanische Soldaten vorübergehend aufgenommen, die vor Angriffen der Taliban flohen. Vor dem Hintergrund des Vormarsches der Taliban hielt die tadschikische Armee am Donnerstag ein Großmanöver ab. Anfang August sind in dem zentralasiatischen Land zudem gemeinsame Militärübungen Tadschikistans und Russlands geplant.

Die Taliban hatten am Donnerstag erklärt, inzwischen 90 Prozent der Grenzen Afghanistans zu kontrollieren. Das Verteidigungsministerium in Kabul bezeichnete das als „totale Lüge“. Eine unabhängige Überprüfung der Angaben ist nicht möglich.