Wohnbeihilfe in OÖ: Klage laut FPÖ abgewiesen

Im Rechtsstreit über die Erfordernis zum Nachweis von Deutschkenntnissen als Voraussetzung für die Wohnbeihilfe in Oberösterreich hat das Landesgericht Linz heute offenbar ein Urteil gefällt. So sei die Klage eines türkischen Staatsbürgers auf Schadenersatz und wegen Diskriminierung abgewiesen worden, teilte LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für das Wohnressort zuständig ist, in einer Aussendung mit.

Der türkische Staatsbürger hatte geklagt, weil er zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis verfügt und daher keine Wohnbeihilfe (maximal 300 Euro im Monat) mehr bekommt.

Er machte geltend, dass diese Vorgabe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, den die EU-Richtlinie zur Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen festschreibt. Diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft.

Das Landesgericht hatte daraufhin den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung ersucht. Der EuGH erklärte im Juni, das Linzer Gericht habe zu klären, ob die Wohnbeihilfe als „Kernleistung“ im Sinne der EU-Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige gilt.

Jetzt habe das Landesgericht den „restriktiven Kurs“ von Haimbuchner bestätigt, hieß es in einer Aussendung seiner Partei. „Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte es meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann“, so Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.

Vom Landesgericht war nichts Näheres zu erfahren, da das Urteil noch nicht beiden Parteien zugestellt worden sei. In diesem Stadium dürften keine Auskünfte gegeben werden. Die FPÖ hat für morgen Details zum Urteil angekündigt.